Evangelische Bildungsstätte

Abschlusskurs Diakonin/ Diakon (berufsbegleitende Ausbildung)

Diakoninnen und Diakone in der evangelischen Kirche nehmen den diakonischen Auftrag in Sozial- und Bildungsarbeit, in pflegerischen und erzieherischen Tätigkeiten sowie in Verkündigung, Seelsorge und Beratung in verantwortlicher Weise wahr. Im Auftrag der Kirche pflegen sie und trösten, beraten und helfen, wecken Glauben und stiften Frieden. Mit diesem Dienst wird das Zeugnis des Evangeliums verbunden. Diakoninnen und Diakone leisten durch ihre diakonische Fachlichkeit und aus ihrem Amtsverständnis heraus wesentliche eigenständige Beiträge zur Erfüllung des kirchlichen Auftrages und der diakonischen Profilierung in Kirchengemeinden, insbesondere interprofessionellen Patoralteams (IPT), wie bei kirchlichen und diakonischen Einrichtungen und Diensten.

Wenn Sie berufsbegleitend Diakon/Diakonin werden möchten, belegen Sie aufbauend auf dem Basis- und Vertiefungskurs (oder vergleichbarer Qualifikationen) die Abschlussmodule. Das zweijährige Angebot richtet sich an Interessierte, die bereits einen staatlich anerkannten (Sozial-)Beruf haben.

Sie erwerben vielfältige Kenntnisse und Fähigkeiten in sechs Themenfeldern.

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FAQs

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten
Beruflich Mitarbeitende aus Diakonie und Kirche, die zuvor bereits den Basis- und Vertiefungskurs Diakonie besucht haben oder deren theologisch-diakonische Vorkennntnisse auf einzelne Basis- oder Vertiefungsmodule angerechnet wurden.
Die Ausbildung setzt den Nachweis eines Abschlusses einer mind. 3jährigen staatl. anerkannten Ausbildung in einem Sozial- oder Pflegeberuf voraus. Wenn Sie sich darüber bei Ihrem Beruf unsicher sind, das Feld der Sozial- und Pflegeberufe hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert, sprechen Sie uns gerne an. Spätestens zum Abschluss Ihrer Ausbildung und vor Ihrer Einsegnung zur Diakonin/zum Diakon sollten Sie Mitglied einer ev. Landeskirche sein.
Im Laufe des Abschlusskurses verteilen sich die 10 zu besuchenden Präsenzunterrichtsblöcke in gleichmäßigen Abständen über zwei Jahre Unterricht. Präsenzunterricht erfolgt stets Donnerstag bis Samstag jeweils von 09:00-17:00 Uhr. Online-Unterricht erfolgt meist donnerstags von 13:00-19:00 Uhr. Gegenwärtig findet der Unterricht nahezu parallel in zwei Kursgruppen statt: einer mit Präsenz in Bielefeld und einer mit Präsenz in Berlin bzw. ab 2025 mit Präsenz in Hannover. So können wir jedes Unterrichtsthema zwei Mal anbieten, sodass Studierende bei Terminproblemen für ein Thema auch problemlos den Unterrichtstermin wechseln können.
Der Abschlusskurs umfasst innerhalb von zwei Jahren 70 Tage Unterricht, davon 30 Tage in Präsenz, der Rest erfolgt digital. Hinzu kommt Zeit, die Sie für Selbststudium, online-Lernen, Arbeit in Kleingruppen und Vorbereitung von Prüfungsleistungen brauchen werden. Rechnen Sie bitte mit einem Arbeitsaufkommen von bis zu 25-30% einer Wochenarbeitszeit.
Bitte wenden Sie sich an unseren Studiengangsleiter Diakon Thomas Roth.thomas.roth@bethel.de
Der Abschlusskurs beginnt stets im September eines Kalenderjahres. Um für den Start zugelassen werden zu können, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit der Studienleitung auf, um bereits möglichst während der Basis- und Vertiefungsmodule mit Ihnen offene Fragen, ob Sie alle Voraussetzungen für die Ausbildung zur Diakonin/zum Diakon erfüllen, klären zu können.
> Vertretung des Verständnisses der Diakonie als Teil der ev. Kirche nach innen und außen > Gezielte Förderung des Gemeinschaftsgedankens und der Identität mit der diakonischen Einrichtung > Zentrale Kenntnisse und –erfahrung in Fragen des christlichen Glaubens > Zielgruppengerechte Gestaltung geistlicher Impulse, Andachten und Gottesdienste in Einrichtungen und in der Stiftung (die Regelungen des Prädikantendienstes bleiben davon unberührt, s.u.) > Gestaltung der evangelischen Prägung in den Arbeitsvollzügen von Einrichtungen und Stiftung (z.B. Jahreskreisgestaltung, Kulturgestaltung) > Anleitung der Reflexion von christlichen Positionen, die relevant sind für die Arbeitsvollzüge, z.B. in ethischen Fragen, christlichem Menschenbild > Gestaltung von Diskursen zum Zusammenwirken von fachlichen, sozialpolitischen und ökonomischen Aufgaben und Herausforderungen und der christlich-diakonischen Identität der Einrichtung, (diakonische Begründung von Arbeitsgestaltung) > Einbeziehung von christlich-diakonischen Aspekten in Hilfeplänen und –prozessen, z.B. seelsorglicher Bedarfe > Begleitung von Menschen durch seelsorgerliche Gespräche beim persönlichen Erleben und Verarbeiten von existentiellen Erlebnissen, ggf. unter Einbeziehung von Gebeten/Ritualen; ggf. Übernahme eines eigenständigen konkreten seelsorgerlichen Auftrags (ggf. innerhalb der Regelungen des Seelsorgegeheimnisgesetztes) > Gestaltung der christlichen Orientierung einer Einrichtung, der interreligiösen Begegnung von Mitarbeitenden, Klienten und Angehörigen als Ansprechpartner durch Wahrnehmungs- und Sprachfähigkeit für Religion im Alltag > Stärkung des Gemeinschaftsgedankens und der Identität mit der diakonischen Einrichtung > Übernahme einer Funktion des/der „Beauftragten für geistliches Leben“ (o.ä.) > Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen diakonischen Einrichtungen und Kirchengemeinden im Sozialraum > Gestaltung von kleineren Bildungsformaten für Teams und/oder Klienten zu christlich-diakonischen Themen > Gestaltung von diakonischen Positionierungen der Einrichtung/des Trägers (z.B. Leitbild, ethische Positionen) > Eigenständige liturgische Aufgaben (Gottesdienste, Aussegnung, Sterbe- und Trauerbegleitung) ggf. im Rahmen der Prädikanten-Beauftragung
Bethel

Ev. Bildungsstätte für Diakonie
und Gemeinde in den
Stiftungen Sarepta und Nazareth

Bethelweg 8
33617 Bielefeld
Telefon: 0521 144–4131

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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